Einkommensnachweis

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Ein Einkommensnachweis gibt Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung für eine Person. Der Einkommensnachweis ist sowohl für Kreditinstitute – bei der Prüfung einer Kreditvergabe – in diesem Fall als Bestandteil einer Bonitätsprüfung (der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), als auch für Behörden, zum Beispiel zur Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, gegenüber naher Angehöriger maßgeblich. Auch bei Abschluss eines Immobilien-Mietvertrags ist diese Auskunft üblich.

Bei einer Kreditvergabe sind – unabhängig davon ob es sich um einen Bankkredit oder einen Handelskredit (Versandhauskredit) handelt – neben weiteren Unterlagen, das Kreditscoring für die Kreditvergebende Stelle entscheidend.

Je nach Kreditvolumen werden vom Kreditgeber oft folgende Unterlagen angefordert:

  • Bei unselbständig Tätigen
    • die letzten drei Gehaltsabrechnungen
    • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
    • Arbeitsvertrag
  • Bei selbständig Tätigen
    • Letzte zwei Jahresabschlüsse
    • Aktuelle BWA
    • Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre

Für den Nachweis anderer Einkommensarten können dienen

  • Mietverträge
  • Wertpapierabrechnungen
  • Rentenbescheide
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