Gefahrenklasse

Die Gefahrenklassen geben für Gefahrstoffe die Art der physikalischen Gefahr, die Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Gefahr für die Umwelt wieder. Innerhalb des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und der europäischen CLP-Verordnung werden die Gefahrenklassen in Gefahrenkategorien untergliedert.[1]

Gefahrenklassen spielen auch beim Transport von Gefahrgütern über die Straße (ADR), in der Luft (DGR der IATA) und auf See (IMDG) eine Rolle (siehe Gefahrgutklasse).

CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)

In den folgenden Tabellen sind Gefahrenkategorien, die es zwar im GHS gibt, aber nicht in der europäischen CLP-Verordnung, farbig hervorgehoben. Zur jeweiligen Gefahrenkategorie sind die entsprechenden GHS-Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise (H-Statements) und Sicherheitshinweise (P-Statements) zugeordnet. Die in den Spalten Gefahrenklasse angegebenen Nummern entsprechen den jeweiligen Abschnittsnummern im Anhang I der CLP-Verordnung. Zur Vereinheitlichung wird in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) für die Kodierung von Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien ausschließlich englische Bezeichnungen verwendet.[2] Dies stellt eine Besonderheit dar, da normalerweise alle Sprachen in der EU gleichwertig sind.

Zum Vergleich werden in den Tabellen auch die Gefahrenklassen nach dem ADR sowie die nicht mehr gültigen Einstufungen gemäß Richtlinie 67/548/EWG angegeben. Die direkte Umwandlung aus der alten Kennzeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) oder nach Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) (DPD) in die neue Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) ist nur in den wenigsten Fällen möglich, da die Einstufungs- und Prüfkriterien teilweise voneinander abweichen.

GHS Piktogramm

Die Piktogramme bestehen aus zwei Teilen, dem Symbol und der roten rautenförmigen (diamond shape) Umrandung. Die Piktogramme unter GHS/CLP sind wie folgt kodiert und bezeichnet:[3]

GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09
explodierende
Bombe
Flamme Flamme über
einem Kreis
Gasflasche Ätzwirkung Totenkopf mit
gekreuzten
Knochen
Ausrufe-
zeichen
Gesundheits-
gefahr
Umwelt

H-Statements

Die H-Statements folgen folgender Codierung:

  • H2** – physikalische Gefahren
  • H3** – Gesundheitsgefahren
  • H4** – Umweltgefahren

Der erste Vorschlag für eine Codierung sah eine Kombination aus zwei Buchstaben und zwei Ziffern vor (HP**, HH**, HE**).[4] Die Einteilung in drei Gruppen basiert auf einem Vorschlag der CEFIC.[5]

Physikalische Gefahren

Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff

Zu dieser Klasse gehören (a) explosive Stoffe und Gemische, die durch chemische Reaktion Gase von solcher Temperatur oder Druck erzeugen können, dass sie Zerstörungen anrichten können, inklusive pyrotechnische Stoffe, auch wenn sie keine Gase entwickeln (b) Erzeugnisse mit Explosivstoffen und (c) Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die hergestellt werden, um eine Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut[Anm. 1]
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.1 Explosive Stoffe/Gemische und
Erzeugnisse mit Explosivstoff
Unst. Expl. GHS01 Gefahr H200 -[Anm. 2] E
R2/R3
Expl. 1.1 GHS01 Gefahr H201 Klasse 1.1
Expl. 1.2 GHS01 Gefahr H202 Klasse 1.2
Expl. 1.3 GHS01 Gefahr H203 Klasse 1.3
Expl. 1.4 GHS01 Achtung H204 Klasse 1.4
Expl. 1.5 Gefahr H205 Klasse 1.5
Expl. 1.6 Klasse 1.6
  1. Ausschlaggebend für die Einstufung ist auch die Art der Verpackung
  2. für den Transport nicht zugelassen

Entzündbare Gase

Diese Klasse umfasst Gase oder Gasgemische, die in Luft (bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa) einen Explosionsbereich haben. Dazu gehören selbstentzündliche (pyrophore) Gase, die dazu neigen, sich in Luft spontan bei einer Temperatur von 54 °C oder weniger zu entzünden, sowie chemisch instabile Gase, die auch ohne Luft oder Sauerstoff explosionsartig reagieren können. Aerosole gehören nicht in diese Klasse.

Gefahrenklasse Unterkategorie Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.2.
Entzündbares Gas
1A Flam. Gas 1A GHS02 Gefahr H220 Klasse 2 F+
R12
Pyr. Gas pyrophore Gase GHS02 Gefahr H220​‐​232 - -
Chemisch
instabiles
Gas[Anm. 1]
Chem. Unst. Gas A GHS02 Gefahr H220​‐​230 - -
Chem. Unst. Gas B GHS02 Gefahr H220​‐​231 - -
1B Flam. Gas 1B GHS02 Gefahr H221 Klasse 2 F+
R12
2 Flam. Gas 2 Achtung H221 Klasse 2
  1. Für „chemisch instabile Gase“ kann zusätzlich eine der Kategorien A oder B angegeben werden, ohne dass damit ein weiteres Piktogramm oder Signalwort verbunden wäre.

Aerosole

Zu der Klasse der Aerosole gehören Aerosolverpackung, d. h. alle nicht nachfüllbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff, mit darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen, mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, die mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind. Durch die Entnahmevorrichtung ist es möglich, den Inhalt der Aerosolverpackung in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln (Schaum, Paste, Pulver) oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand austreten zu lassen. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der endzündbaren Eigenschaften zusammen mit der gemessenen Verbrennungswärme.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.3. Aerosole Aerosol 1 GHS02 Gefahr H222​‐​229 Klasse 2 F/F+
R11/R12
oder kein Symbol
R10[Anm. 1]
Aerosol 2 GHS02 Achtung H223​‐​229
Aerosol 3 - Achtung H229 - -
  1. Wegen unterschiedliche Kriterien keine direkte Umwandlung möglich

Oxidierende Gase

In die Kategorie Oxidierende Gase sind alle Gase oder Gasgemische einzustufen, die die Verbrennung anderer Materialien durch Freisetzung von Sauerstoff eher verursachen oder begünstigen können als Luft (d. h. die Oxidationskraft liegt bei mehr als 23,5 %).

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.4 Oxidierende Gase Ox. Gas 1 GHS03 Gefahr H270 Klasse 5.1 O
R8

Gase unter Druck

In diese Kategorie fallen alle Gase, die bei 20 °C in einem Behälter mit einem Überdruck von 200 kPa enthalten sind. Auch gelöste, verflüssigte, und verflüssigt und tiefgekühlte Gase sind in diese Kategorie einzuordnen.

Gefahrenklasse Unterkategorie Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.5 Gase unter Druck verdichtetes Gas Press. Gas (Comp.) GHS04 Achtung H280 Klasse 2 keine
Entsprechung
verflüssigtes Gas Press. Gas (Liq.) GHS04 Achtung H280
tiefgekühltes verflüssigtes Gas Press. Gas (Ref. Liq.) GHS04 Achtung H281
gelöstes Gas Press. Gas (Diss.) GHS04 Achtung H280
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

Entzündbare Flüssigkeiten

In diese Klasse sind alle Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60 °C (CLP), bzw. 93 °C (GHS) einzustufen. Die Einstufung in die verschiedenen Kategorien erfolgt anhand des Flammpunktes und des Siedepunktes.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.6 Entzündbare Flüssigkeiten Flam. Liq 1 GHS02 Gefahr H224 Klasse 3 F+
R12
Flam. Liq. 2 GHS02 Gefahr H225 F
R11
Flam. Liq. 3 GHS02 Achtung H226 Kein Symbol
R10[Anm. 1]
Flam. Liq. 4[Anm. 2] Achtung H227[Anm. 3] Keine Entsprechung[Anm. 4]
  1. Abweichungen in den Kriterien, Unterschiedliche Einstufung bei den Flammpunkten
  2. Nur GHS, Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt >60 °C und ≤93 °C, keine Umsetzung unter CLP
  3. H227="Entzündliche Flüssigkeit"
  4. Das US-amerikanische Gefahrgutrecht kennt dieses Kriterium.

Entzündbare Feststoffe

In diese Klasse sind alle Feststoffe oder Gemische (pulverförmig, körning oder pastös) einzustufen, die leicht brennbar sind oder die durch Reibung einen Brand fördern oder verursachen können. Die Einstufungskriterien in die beiden Kategorien sind die Abbrandgeschwindigkeit, bzw. die Abbrandzeit. Aerosole dürfen nicht in diese Klasse eingestuft werden.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.7 Entzündbare Feststoffe Flam. Sol. 1 GHS02 Gefahr H228 Klasse 4.1 F
R11
Flam. Sol. 2 GHS02 Achtung H228


Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische

In diese Klasse sind flüssige oder feste, thermisch instabile Stoffe oder Gemische einzustufen, die sich auch in Abwesenheit von Sauerstoff (Luft) stark exotherm zersetzen können. Stoffe oder Gemische, die als explosive Stoffe/Gemische, als organische Peroxide oder als oxidierend einzustufen sind, fallen nicht in diese Klasse.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.8 Selbstzersetzliche
Stoffe und Gemische
Self-react A GHS01 Gefahr H240 -[Anm. 2] E
R2/R3
Self-react B GHS01
GHS02
Gefahr H241 Klasse 1
Klasse 4.1
Self-react CD GHS02 Gefahr H242 Klasse 4.1 F
R10/R11/R12
Self-react EF GHS02 Achtung H242
Self-react G keine
Entsprechung
R10
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften
  2. für den Transport nicht zugelassen

Pyrophore Flüssigkeiten

In die Klasse der pyrophoren (selbstentzündlichen) Flüssigkeiten sind Stoffe oder Gemische einzustufen, die, bei Kontakt mit der Luft, auch schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich innerhalb von 5 Minuten zu entzünden. Erfolgt eine Entzündung erst bei größeren Mengen und nach längerer Zeit ist der Stoff in die Klasse der Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische einzustufen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.9 Pyrophore Flüssigkeiten Pyr. Liq. 1 GHS02 Gefahr H250 Klasse 4.2 F
R17


Pyrophore (selbstentzündliche) Feststoffe

Die Klasse der pyrophoren (selbstentzündlichen) Feststoffe umfasst feste Stoffe oder Gemische, die, auch schon in kleinen Mengen dazu neigen, sich bei Kontakt mit der Luft innerhalb von 5 Minuten zu entzünden. Erfolgt eine Entzündung erst bei größeren Mengen und nach längerer Zeit ist der Stoff in die Klasse der Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische einzustufen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.10 Pyrophore Feststoffe Pyr. Sol. 1 GHS02 Gefahr H250 Klasse 4.2 F
R17


Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische

In die Klasse der selbsterhitzungsfähigen Stoffe und Gemische sind flüssige oder feste Stoffe und Gemische einzustufen, die nicht als pyrophore Flüssigkeiten oder Feststoffe eingestuft werden, die aber dazu neigen, sich ohne äußere Energiezufuhr bei Kontakt mit Luft zu erhitzen. Die Selbsterhitzung ist ein Prozess bei der durch langsame chemische Reaktion des Stoffes oder Gemisches mit Luft Wärme erzeugt wird. Im Gegensatz zu pyrophoren Flüssigkeiten oder Feststoffen entzünden sich Stoffe und Gemische in dieser Klasse nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tage), wenn die erzeugte Wärme größer ist, als die abgeführte Wärme.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.11 Selbsterhitzungsfähige
Stoffe und Gemische
Self-heat. 1 GHS02 Gefahr H251 Klasse 4.2 F
R11
oder keine
Entsprechung
Self-heat. 2 GHS02 Achtung H252
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

In diese Klasse sind feste oder flüssige Stoffe oder Gemische einzustufen, die dazu neigen, durch Reaktion mit Wasser entzündbare Gase in gefährlichen Mengen zu entwickeln oder sich spontan zu entzünden. Die Einstufung in die verschiedenen Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktionsgeschwindigkeit mit Wasser bei Raumtemperatur.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.12 Stoffe und Gemische,
die in Berührung
mit Wasser entzündbare
Gase entwickeln
Water-react. 1 GHS02 Gefahr H260 Klasse 4.3 F
R15
Water-react. 2 GHS02 Gefahr H261
Water-react. 3 GHS02 Achtung H261

Oxidierende Flüssigkeiten

Diese Klasse umfasst flüssige Stoffe oder Gemische, die selbst nicht brennbar sein müssen, aber durch die Freisetzung von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien auslösen oder unterstützen können. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktivität gegenüber Cellulose als brennbares Material.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.13 Oxidierende Flüssigkeiten Ox. Liq. 1 GHS03 Gefahr H271 Klasse 5.1 O
R8/R9
Ox. Liq. 2 GHS03 Gefahr H272 O
R8
Ox. Liq. 3 GHS03 Achtung H272
  1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand.

Oxidierende Feststoffe

In diese Klasse sind feste Stoffe oder Gemische einzustufen, die selbst nicht brennbar sein müssen, aber durch die Freisetzung von Sauerstoff einen Brand anderer Materialien auslösen oder unterstützen können. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Reaktivität gegenüber Cellulose als brennbares Material.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.14 Oxidierende Feststoffe Ox. Sol. 1 GHS03 Gefahr H271 Klasse 5.1 O
R8/R9
Ox. Sol. 2 GHS03 Gefahr H272 O
R8
Ox. Sol. 3 GHS03 Achtung H272

Es gibt auch viele Produkte, die Gefahrgutklasse 5.1 klassifiziert sind, aber nach RL 67/548/EWG nicht mit O (R8) zu kennzeichnen sind. Die Ursache liegt in unterschiedlichen Prüfmethoden. Die Prüfmethode der Einstufung für O ist ein reiner ja/nein-Test (Methode A.17). Die Prüfung der Klasse 5.1 und jetzt auch der Kategorie Ox. Sol. 1–3 wird nach Methode O.1 durchgeführt – dabei sind nun die Kategorien 1–3 identisch mit den Verpackungsgruppen der Gefahrgutklasse 5.1 identisch. Viele Produkte mit Gefahrgutklasse 5.1 sind am Markt frei verkäuflich – Produkte mit Kennzeichnung O nach RL 67/548/EWG unterliegen der Chemikalienverbotsverordnung!

  1. Keine Unterscheidung nach dem Aggregatzustand

Organische Peroxide

In die Klasse der organischen Peroxide sind organische, flüssige oder feste Stoffe einzustufen, die eine bivalente -O-O-Struktur enthalten. Sie können als Derivate des Wasserstoffperoxid angesehen werden, bei denen eines oder beide der Wasserstoffatome durch organische Radikale ersetzt wurden. Organische Peroxide sind thermisch instabile Stoffe oder Gemische, die einer selbstbeschleunigenden exothermen Zersetzung unterliegen können und/oder zur explosiven Zersetzung neigen, schnell brennen können, schlag- oder reibempfindlich sind und mit anderen Stoffen gefährlich reagieren. Die Klasse umfasst auch Gemische (Formulierungen) mit mindestens einem organischen Peroxid.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
2.15 Organische Peroxide Org. Perox. A GHS01 Gefahr H240 -[Anm. 1] E
R8/R9
Org. Perox. B GHS01
GHS02
Gefahr H241 Klasse 1
Klasse 5.2
Org. Perox. CD GHS02 Gefahr H242 Klasse 5.2 O
R7
Org. Perox. EF GHS02 Achtung H242
Org. Perox. G Keine
Entsprechung
  1. für den Transport nicht zugelassen

Korrosiv gegenüber Metallen

Diese Klasse umfasst Stoffe und Gemische, die korrosiv auf Metallen sind, d. h. chemisch auf sie einwirken und dadurch beschädigen oder sogar zerstören können.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.16 Stoffe und Gemische,
die gegenüber Metallen
korrosiv sind
Met. Corr. 1 GHS05 Achtung H290 Klasse 8 keine
Entsprechung
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften.

Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische

In diese Klasse sind alle explosiven Stoffe und Gemische einzustufen die phlegmatisiert sind und dadurch nicht mehr in die Klasse Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff einzuordnen sind. Durch die Phlegmatisierung werden die explosiven Eigenschaften so unterdrückt, dass es zu keiner Massenexplosion kommen kann und sie nicht schnell abbrennen können. Die Klasse umfasst sowohl feste als auch flüssige desensibilisierte explosive Stoffe und Gemische. Die Einstufung in die drei Kategorien erfolgt aufgrund der Abbrandgeschwindigkeit.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
[Anm. 1]
2.17 Desensibilisierte
explosive Stoffe/Gemische
Desens. Expl. 1 GHS02 Gefahr H206 Klasse 4.1 F
R1/R11
Desens. Expl. 2 GHS02 Gefahr H207
Desens. Expl. 3 GHS02 Achtung H207
Desens. Expl. 4 GHS02 Achtung H208
  1. Neue Gefahrenklasse, bisherige Einstufung aufgrund anderer Eigenschaften

Gesundheitsgefahren

Akute Toxizität

Die Klasse umfasst Stoffe und Gemische, bei denen bereits bei einmaliger oder kurzfristiger oralen, dermalen oder inhalativen Exposition schwerwiegende schädliche Wirkungen auf die Gesundheit, d. h. Letalität auftreten. Die Klasse wird differenziert nach oraler, demaler und inhalativer Toxizität. Die Einstufung in die vier (CLP), bzw. fünf (GHS) Gefahrenkategorien erfolgt über einen abgeleiteten/errechneten Schätzwert Akuter Toxizität (Acute Toxicity Estimates - ATE), welcher z. B. auf dem LD50- oder LC50-Wert basiert.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
3. 1 Akute Toxizität Acute Tox. 1 GHS06 Gefahr oral H300
dermal H310
inhalativ H330
Klasse 6.1 T+/T
R23/R24/R25
R26/R27/R28
Acute Tox. 2 GHS06 Gefahr oral H300
dermal H310
inhalativ H330
Acute Tox. 3 GHS06 Gefahr oral H301
dermal H311
inhalativ H331
T
Xn
R20/R21/R22
[Anm. 1]
Acute Tox. 4 GHS07 Achtung oral H302
dermal H312
inhalativ H332
keine
Entsprechung
Acute Tox. 5[Anm. 2] Achtung oral H303[Anm. 3]
dermal H313[Anm. 4]
inhalativ H333[Anm. 5]
keine
Entsprechung
  1. Unterschiedliche Einstufungswerte für LD50 lassen in diesem Bereich keine direkte Umwandlung zu.
  2. Nur GHS, Stoffe mit einem LD50 > 2000 mg/kg ≤5000 mg/kg, keine Umsetzung unter CLP
  3. H303="Gesundheitsschädlich beim Verschlucken"
  4. H313="Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut"
  5. H333="Gesundheitsschädlich beim Einatmen"

Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung

Diese Klasse umfasst Stoffe oder Gemische, die nach Exposition (a) eine Ätzwirkung auf die Haut/eine irreversiblen Hautschädigung, d. h. einer offensichtlichen, durch die Epidermis bis in die Dermis reichenden Nekrose oder (b) eine Hautreizung, d. h. eine reversible Hautschädigung erzeugen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahren-
hinweis
entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
RL 67/548/EWG
(veraltet)
3. 2 Ätzwirkung auf die
Haut/Hautreizung
Skin Corr. 1 GHS05 Gefahr H314 Klasse 8 keine Entsprechung
Skin Corr. 1A GHS05 Gefahr H314 C
R35
Skin Corr. 1B
Skin Corr. 1C C
R34
Skin Irrit. 2 GHS07 Achtung H315 keine
Entsprechung
Xi
R38
[Anm. 1]
Skin Irrit. 3[Anm. 2] Achtung H316[Anm. 3] keine Entsprechung
  1. Die Gefahren „Xi, R36 – Reizt die Augen“ und „Xi, R37 – Reizt die Atemwege“ finden sich in anderen Gefahrenklassen wieder.
  2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  3. H316="Verursacht Hautreizungen"

Schwere Augenschädigung/Augenreizung

In diese Klasse werden Stoffe und Gemische eingestuft, die nach Exposition (a) eine nicht vollständig reversible, schwere Augenschädigung/Gewebeschäden im Auge oder eine schwerwiegende Verschlechterungen des Sehvermögens, oder (b) eine vollständig reversible Augenreizung/Veränderungen ergeben.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.3 Schwere Augenschädigung/
Augenreizung
Eye Dam. 1 GHS05 Gefahr H318 keine
Entsprechung
Xi
R41
Eye Irrit. 2 GHS07 Achtung H319 Xi
R36
Eye Irrit. 2B[Anm. 1] Achtung H320[Anm. 2] Keine Entsprechung
  1. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  2. H320="augenreizend"

Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege

Diese Klasse umfasst Stoffe und Gemische, die (a) nach dem Einatmen eine Sensibilisierung/Überempfindlichkeit der Atemwege, oder (b) nach einem Hautkontakt eine Sensibilisierung/allergische Reaktion der Haut erzeugen. Die Senibilisierung erfolgt in zwei Phasen: Nach der ersten Exposition entwickelt sich gegenüber dem Allergen ein spezielles immunologisches Gedächtnis (Induktion). Bei erneuter Exposition kommt es dann zu einer zell- oder antikörpervermittelten allergischen Reaktion.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie[Anm. 1]
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.4 Sensibilisierung der Atemwege Resp. Sens. 1 GHS08 Gefahr H334 keine
Entsprechung
Xn
R42
3.4 Sensibilisierung der Haut Skin Sens. 1 GHS07 Achtung H317 Xi
R43
  1. Mit der Verordnung (EG) 286/2011 vom 10. März 2011 können allergene Stoffe bei entsprechender Datenlage verfeinert untergliedert werden:
    • 1A Starkes Allergen
    • 1B Sonstiges Allergen
    Für die Einstufung von Stoffen hat dies keine direkte Auswirkung. Jedoch bei der Einstufung von Gemischen gelten für die Unterkategorien unterschiedliche Grenzwerte für die Einstufung.

Keimzellmutagenität

In diese Klasse sind Stoffe und Gemische einzustufen, die bei Exposition Keimzellmutagenität, d. h. vererbbare Genmutationen, inklusive strukturelle oder numerische Chromosomenaberrationen in Keimzellen, aulösen können. Die Begriffe „mutagen/keimzellmutagen“ und „Mutagen“ werden verwendet, wenn ein Stoff/Gemisch zu einer gesteigerten Mutationshäufigkeit in Populationen von Zellen und/oder Organismen führt. Die Einstufung in die Kategorie 1 erfolgt bei Stoffen, die bekanntermaßen mutagen wirken, aufgrund von in epidemiologischen Studien nachgewiesenen positiven Befunden beim Menschen (1A) oder positiven In-vivo-Prüfungen bei Säugetieren (1B). In Kategorie 2 sind die Stoffe einzustufen, die möglicherweise Mutationen auslösen können und im Tierversuch positive Befunde zeigen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.5 Keimzell-Mutagenität Muta. 1A GHS08 Gefahr H340 keine
Entsprechung
T
muta. Kat 1
R46
Muta. 1B T
muta. Kat 2
R46
Muta. 2 GHS08 Achtung H341 Xn
muta. Kat 3
R68


Karzinogenität

In diese Klasse sind Stoffe und Gemische einzustufen, wenn sie bei Exposition karzinogen wirken oder die Inzidenzen für Krebs erhöhen. Die Eintufung in die Kategorie 1 erfolgt bei Stoffen, die bekanntermaßen karzinogen wirken, aufgrund nachgewiesener positiver Befunde beim Menschen (1A) oder positiver In-vivo-Prüfungen bei Säugetieren (1B). In Kategorie 2 sind die Stoffe einzustufen, die aufgrund von Studien am Menschen und/oder Tier in Verdacht stehen eine karzinogene Wirkung auf den Menschen zu haben.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.6 Karzinogenität Carc. 1A GHS08 Gefahr H350 keine
Entsprechung
T
carc. Kat 1
R45/R49
Carc. 1B T
carc. Kat 2
R45/R49
Carc. 2 GHS08 Achtung H351 Xn
carc. Kat 3
R40


Reproduktionstoxizität

Diese Klasse umfasst Stoffe und Gemische, die reproduktionstoxisch wirken, d. h. es nach einer Exposition zu einer Beeinträchtigung der Sexualfunktion oder der Fruchtbarkeit bei Mann und Frau kommt. Auch Stoffe/Gemische, die zu Entwicklungsschäden bei den Nachkommen führen (Entwicklungstoxizität) oder die Laktation beeinflussen, gehören in diese Klasse. Stoffe/Gemische, die nachgewiesenermaßen reproduktionstoxisch sind, sind in die Kategorie 1, die vermutlich reproduktionstoxisch sind, in Kategorie 2 einzustufen.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.7 Reproduktionstoxizität Repr. 1A GHS08 Gefahr H360 keine
Entsprechung
T
repr. Kat 1
R60/R61
Repr. 1B T
repr. Kat 2
R60/R61
Repr. 2 GHS08 Achtung H361 Xn
repr. Kat 3
R62/R63
Lact. H362 R64


Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

In diese Klasse werden alle Stoffe und Gemische eingestuft, bei denen nach einer einmaliger Exposition eine spezifische, nichtletale toxische Wirkung auf Zielorgane auftritt. Dies umfasst alle eindeutigen Auswirkungen auf die Gesundheit, die unmittelbar und/oder verzögert auftreten, und die die Körperfunktionen reversibel oder irreversibel beeinträchtigen können. Ausgeschlossen sind die Stoffe/Gemische die ausdrücklich in den Abschnitten 3.1 bis 3.7 und 3.10 behandelt werden.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.8 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition)
STOT SE 1[Anm. 1] GHS08 Gefahr H370 keine
Entsprechung
T
R39[Anm. 2]
STOT SE 2 GHS08 Achtung H371 Xn
R68[Anm. 3]
STOT SE 3 GHS07 Achtung H335 oder H336 Xi
R37
R67
  1. spezifische Zielorgan-Toxizität — einmalige Exposition
  2. In Verbindung mit R26/R27/R28 bzw. R23/R24/R25
  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)

In diese Klasse werden alle Stoffe und Gemische eingestuft, bei denen nach einer wiederholten Exposition eine spezifische, toxische Wirkung auf Zielorgane auftritt. Dies umfasst alle erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit, die unmittelbar und/oder verzögert auftreten, und die die Körperfunktionen reversibel oder irreversibel beeinträchtigen können. Ausgeschlossen sind die Stoffe/Gemische die ausdrücklich in den Abschnitten 3.1 bis 3.8 und 3.10 behandelt werden.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.9 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition)
STOT RE 1[Anm. 1] GHS08 Gefahr H372 keine
Entsprechung
T
R48[Anm. 2]
STOT RE 2 GHS08 Achtung H373 Xn
R48[Anm. 3]
R33
  1. spezifische Zielorgan-Toxizität — wiederholte Exposition
  2. In Verbindung mit R23/R24/R25
  3. In Verbindung mit R20/R21/R22

Aspirationsgefahr

Diese Klasse umfasst Stoffe und Gemische nach deren Aspiration schwerwiegende akute Wirkungen, etwa durch die Chemikalien hervorgerufene Pneumonie, Lungenschädigungen oder Tod nach Aspiration auftreten können.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.10 Aspirationsgefahr[Anm. 1] Asp. Tox. 1 GHS08 Gefahr H304 keine
Entsprechung
Xn
R65
Asp. Tox 2[Anm. 2] GHS08 Achtung H305[Anm. 3] keine Entsprechung
  1. Diese Gefahrenklasse wird in China unter GHS nicht umgesetzt
  2. Nur GHS, keine Umsetzung unter CLP
  3. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege schädlich sein.

Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Ge­sundheit

In diese Klasse sind Stoffe und Gemische einzuordnen die als endokriner Disruptor wirken, d. h. eine oder mehrere Funktion(en) des Hormonsystems verändern und dadurch in einem intakten Organismus, seiner Nachkommenschaft, Populationen oder Teilpopulationen schädliche Wirkungen auslösen.

Eine Einstufung/Kennzeichnung als Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit gemäß der folgenden Tabelle muss für Stoffe spätestens zum 1. Mai 2025 erfolgen. Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung/Kennzeichnung vor dem 1. November 2026 nicht erforderlich. Gemische sind spätestens ab dem 1. Mai 2026 zu kennzeichnen. Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Kennzeichnung vor dem 1. Mai 2028 nicht erforderlich.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.11 Endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die menschliche Ge­sundheit
ED HH 1 Gefahr EUH380 keine
Entsprechung
keine
Entsprechung
ED HH 2 Achtung EUH381


Umweltgefahren

Gewässergefährdend

kurzfristig (akut) gewässergefährdend

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
4.1 akut gewässergefährdend Aquatic Acute 1[Anm. 1] GHS09 Achtung H400
[Anm. 2]
N
R50
Aquatic Acute 2[Anm. 3] H401[Anm. 4] keine Entsprechung keine Entsprechung[Anm. 5]
Aquatic Acute 3[Anm. 6] H402[Anm. 7] keine Entsprechung R52
  1. Zusätzlich erfolgt die Angabe eines M-Faktors
  2. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.
  3. Nur GHS L(E)C50 >1 und ≤10, keine Umsetzung unter CLP
  4. Giftig für Wasserorganismen
  5. R51 gab es nur in Kombination mit R53
  6. Nur GHS L(E)C50 >10 und ≤100, keine Umsetzung unter CLP
  7. Schädlich für Wasserorganismen

langfristig (chronisch) gewässergefährdend

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
4.1 chronisch gewässergefährdend Aquatic Chronic 1 GHS09 Achtung H410
[Anm. 1]
N
R50/53
Aquatic Chronic 2 GHS09 H411 N
R51/53
Aquatic Chronic 3 H412 keine
Entsprechung
R52/53
Aquatic Chronic 4 H413 R52
R53
  1. Bei Gütern, die nur „umweltgefährlich“ sind, werden beide Gefahrenzettel verwendet, bei Gütern mit der Nebengefahr „umweltgefährlich“ wird der Gefahrenzettel Nr. 9 nicht verwendet.

Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt

Eine Einstufung/Kennzeichnung als Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Umwelt gemäß der folgenden Tabelle muss für Stoffe spätestens zum 1. Mai 2025 erfolgen. Für Stoffe, die vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden, ist eine Einstufung/Kennzeichnung vor dem 1. November 2026 nicht erforderlich. Gemische sind spätestens ab dem 1. Mai 2026 zu kennzeichnen. Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist eine Kennzeichnung vor dem 1. Mai 2028 nicht erforderlich.

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
3.11 Endokrine Disruptoren mit Wirkung
auf die Umwelt
ED ENV 1 Gefahr EUH430 keine
Entsprechung
keine
Entsprechung
ED ENV 2 Achtung EUH431


Weitere Umweltgefahren

Die Ozonschicht schädigend

Gefahrenklasse Kodierung
Gefahrenklasse
und -kategorie
Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis entspricht
im Gefahr-
gut
entspricht
nach RL 67/548/EWG
Umweltgefahren
5.1 die Ozonschicht schädigend Ozone 1 GHS07 Achtung H420 keine
Entsprechung
N
R59


Siehe auch

  • Verordnung (EU) Nr. 286/2011 zur Änderungen der Verordnung 1272/2008
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) first edition 2003
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) First revised edition 2005
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Second revised edition 2007
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Third revised edition2009
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Fourth revised edition 2011
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Fifth revised edition 2013
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Sixth revised edition 2015
  • Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) Seventh revised edition 2017

Einzelnachweise

  1. siehe Artikel 2 Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
  2. Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  3. CLP-Verordnung, Anhang V
  4. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Tenth session, 7-9 December 2005 Item 3(a) of the provisional agenda, 26. September 2005.
  5. Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals, Eleventh session, 12-14 July 2006 Item 3(c) of the provisional agenda, 15. Mai. 2006.
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