Hananias und Saphira

Der biblische Bericht über Hananias und Saphira findet sich in der Apostelgeschichte des Lukas (Apg 5,1–11 EU). Das Ehepaar wird nur an dieser Stelle genannt. Mit dem wenige Kapitel später genannten Hananias (Kap. 9,10 EU und 23,2 EU) gibt es keine Verbindung.

Der biblische Bericht

Hananias und Saphira (Elberfelder Bibel 1905, Darby Bible und Young's Literal Translation Annanias und Sapphira griechisch Ἀνανίας Σαπφείρῃ Byz18) standen in einer im Text nicht näher erläuterten Verbindung zur ersten Gemeinde in Jerusalem. Wie Apg 4,32–37 EU beschreibt, herrschte in der Jerusalemer Urgemeinde eine Gütergemeinschaft, in der aller Besitz geteilt wurde und Gemeindeglieder auch Grundstücke und Gebäude aus ihrem Privatbesitz verkauften und den Erlös in der Gemeinde teilten. Auch Hananias und Saphira verkauften nun ein Grundstück, behielten jedoch einen Teil des Erlöses für sich (Apg 5,1f EU). Hannanias und Saphira behauptete gegenüber den Aposteln jedoch das Gegenteil.[1]

Petrus erkannte dies und sprach Hananias auf den Betrug an (Apg 5,3f EU), woraufhin Hananias tot zu Boden fiel und von den Aposteln begraben wurde (Apg 5,5f EU).

Drei Stunden später kam Saphira, die nicht wusste, was geschehen war, zu den Aposteln (Apg 5,7 EU). Petrus befragte sie nach dem Erlös des Grundstücks und sie bestätigte den falschen Preis (Apg 5,8 EU). Auch sie wird von Petrus für den Betrug kritisiert und er kündet ihren unmittelbar folgenden Tod an (Apg 5,9f EU).

Zweimal wird berichtet, dass die Geschehnisse die ganze Gemeinde und alle, die es hörten, in Furcht versetzten (Apg 5,5.11 EU).

Interpretation

In der Apostelgeschichte wird wiederholt von der sogenannten Gütergemeinschaft der Jerusalemer Urgemeinde berichtet: Jeder stellte sein Vermögen der Gemeinschaft als Kollektiveigentum zur Verfügung.

Apg 2,44 Alle aber, welche glaubten, waren beisammen und hatten alles gemein; 45 und sie verkauften die Güter und die Habe und verteilten sie an alle, jenachdem einer irgend Bedürfnis hatte.

In Apg 5,4 EU weist Petrus Hananias darauf hin, dass dieser sowohl sein Land als auch das Geld nach dem Verkauf für sich hätte behalten können. Dies gibt Anlass zur Annahme, dass die Gütergemeinschaft in der Urgemeinde keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung war. Die Sünde Hananias’ und Saphiras wäre demnach nicht der Selbstbehalt eines Teiles des Geldes, sondern die des bewussten Betrugs und der Lüge gegen die Gemeinde und, da der Heilige Geist in der Urgemeinde wohnte, vor allem gegen Gott den Heiligen Geist selbst.[2]

Darauf lässt auch Apg 4 schließen: 34 Denn es war auch keiner dürftig unter ihnen, denn so viele Besitzer von Äckern oder Häusern waren, verkauften sie in einem fortdauernden Prozeß und brachten in einem fortdauernden Prozeß den Preis des Verkauften 35 und legten ihn in einem Prozeß fortdauernd nieder zu den Füßen der Apostel; es wurde aber einem jeden ausgeteilt, so wie einer irgend Bedürfnis hatte. Elb 1905 leicht revidiert von Dr. Roger Liebi

Sie könnten erkannt haben, dass wenn der Herr so viel für sie gegeben hat, sie ihm auch alles geben müssen, weil es sowieso ihm gehört, weil er es geschaffen hat. Das war kein Zwang und kein Kommunismus. Und nicht alle auf einmal. ([[Vorlage:Bibel: Angabe für das Buch ungültig!|2Kor]] 9,7 EU)

Der Tod von Hananias und Saphira wird als Gericht Gottes gedeutet.[3] Ob es nur diese irdische, zeitliche Strafe war, oder eine ewige Strafe folgte, ist nicht zu sagen.

Literatur

  • John Stott: Die Botschaft der Apostelgeschichte. Hänssler, Holzgerlingen 2000, ISBN 3-7751-2954-5.

Einzelnachweise

  1. Heinz-Werner Neudorfer: Die Apostelgeschichte des Lukas 1. Teil. In: Gerhard Maier (Hrsg.): Edition C-Bibelkommentar. Band 8. Hänssler-Verlag, Neuhausen/Stuttgart 1986, ISBN 3-7751-1125-5, S. 111. 
  2. Werner de Boor: Die Apostelgeschichte. In: Wuppertaler Studienbibel. Band 12. R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1973, S. 111 f. 
  3. Werner de Boor: Die Apostelgeschichte. In: Wuppertaler Studienbibel. Band 12. R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1973, S. 112 f.