Justizprüfungsamt

Justizprüfungsamt steht für:

  • Justizprüfungsamt im engeren Sinne, z. B. Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht, eine feste Einrichtung, die für die Anmeldung und Durchführung der ersten bzw. zweiten juristischen Staatsprüfung zuständig ist (z. B. Justizprüfungsamt Hamm)
  • Landesjustizprüfungsamt, eine übergeordnete Einheit, in der mitunter mehrere Justizprüfungsämter zusammenfasst sind
  • Reichsjustizprüfungsamt, ein historisches Prüfungsamt
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.