Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird.

Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.[1] Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV).

Angestellte von Notariaten ohne diese Fachausbildung werden als Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet.

Theorie

Neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei (bei Notarfachangestellten das Notarbüro) werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:

  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde;
  • Rechnungswesen;
  • Zivilprozessrecht;
  • Vergütungsrecht;
  • Informationsverarbeitung.

Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu:

  • Gerichts- und Notarkostengesetz und
  • Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Siehe auch

  • Rechtsanwaltsfachangestellter
  • Patentanwaltsfachangestellter
  • Kanzleiassistent (Österreich)
  • Rechtsanwaltsgehilfe
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  • Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer
  • Informationsseite der Bundesvereinigung der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare
  • Informationsseite der Interessengemeinschaft der Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten (IG ReNo e.V.)

Einzelnachweise

  1. Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: August 2005