Wachszieher

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Link berufenet.arbeitsagentur.de: „Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist“. Nachfolgeberuf ist wohl der Kerzenhersteller und Wachsbildner, siehe https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/126857
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Wachszieher stellen Schmuck- und Gebrauchsgegenstände für den häuslichen oder kirchlichen Bedarf aus Wachs her.

Ausbildung

Deutschland

Wachszieher ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, der nach der Handwerksordnung und nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt ist. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Die Ausbildung erfolgt in zwei verschiedenen Fachrichtungen, entweder der Kerzenzieherei oder in der Fachrichtung Wachsbildnerei. In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden die Auszubildenden gemeinsam unterrichtet, die Vertiefung in den beiden Fachrichtungen erfolgt im dritten Lehrjahr. Für gelernte Wachszieher bietet sich die Weiterbildung zum Wachsziehermeister an. Die Dauer der Vorbereitungslehrgänge variiert von drei bis zwölf Monaten.

Für die Ausbildung zum Wachszieher ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.

Österreich

In Österreich sind die Lehrberufe Lebzelter/Lebzelterin und Wachszieher/Wachszieherin zusammengefasst. Die unterschiedlichen Tätigkeiten werden gemeinsam unterrichtet und beide Berufe in der Regel auch gleichzeitig ausgeübt. Die Lehrzeit beträgt zwei Jahre.[1][2][3]

Siehe auch

  • Kerzenzieher
  • Wachszieher im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
  • Seite über die Berufsausbildung (PDF-Datei; 249 kB)
  • Seite beim Deutschen Handwerk über die Berufsausbildung
  • Bayerische Wachszieherinnung – Kerzeninnung (Bundesinnung)

Einzelnachweise

  1. « LebzelterIn und WachszieherIn », umfassende Informationen im AMS-Berufslexikon (Österreich) berufslexikon.at.
  2. « Lehre LebzelterIn und WachszieherIn », Kurzbeschreibung in der Webpräsenz des AMS - Arbeitsmarktservice (Österreich) ams.at.
  3. « Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher » (Verordnung BGBl 333/1975 idgF; letzte Änderung: 21. Juli 1976, BGBl 355/1976) in der Webpräsenz des RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich) ris.bka.gv.at, abgerufen am 25. November 2023.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4188810-8 (lobid, OGND, AKS)