Zweifamilienhaus
Zweifamilienhaus steht für:
- Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück für zwei Wohnparteien
- Mietvilla, insbesondere in der Gründerzeit entstandenes villenähnliches Wohnhaus auf einem Grundstück für zwei Wohnparteien
- Doppelhaus, Gebäudekonstruktion mit zwei einseitig an der Grundstücksgrenze aneinander gebauten Häusern
Siehe auch:
- Duplexhaus
- Einliegerwohnung
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.